Hallo Frau Bader, wie sie in einer Frage einer anderen Userin beantwortet haben: "nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG." Ich bin dabei, das Schreiben für meinen AG aufzusetzen, indem steht, dass ich die EZ von meiner 1. Tochter gerne abbrechen möchte. Ich möchte ihm entsprechend auch gerne einige Gesetzestexte hinzufügen. Wo genau steht, dass der AG nach Abbruch der 1. EZ ebenso die Anteile zum MG leisten muss? Ich habe in den Gesetzestexten darüber nichts gefunden. Haben sie mir die genaue Stelle? Vielen Dank!
von honeyless am 08.04.2013, 11:20