Liebe Frau Bader, aktuell befinde ich mich in zweijähriger Elternzeit die bis einschließlich 10.04.2019 geht. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde am 26.04. beginnen. Mein Arbeitgeber meinte nun, dass ich noch 10 Urlaubstage hätte, die ich dazwischen einsetzen könnte, so würde ich den Mutterschaftszuschuss wie beim 1. Kind erhalten und müsste meine Elternzeit nicht verlängern und zum Beginn des Mutterschutzes kündigen was eine Alternative wäre aber dadurch würden mir ein Jahr Elternzeit quasi verloren gehen. Ist dies so korrekt? Darf ich dazwischen die Urlaubstage nehmen und habe Anspruch auf Muttachaftszuschuss von Arbeitgeber wie beim 1. Kind? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Kaia21 am 10.01.2019, 11:06