Hallo ich hab ein Frage, vor drei Jahren war ich voll berufstägig mit Steuerklasse 3. Nun bin ich wieder schwanger und sollte wieder Mutterschaftsgeld bekommen. Nun hat mein Ehemann Steuerklasse 3 und ich sollte meine Steuerkarte bei meinem Arbeitgeber abgeben, dass wäre in meinem Fall ja die 5. Wie wird jetzt das Mutterschaftsgeld berechenet. Nach meinem Nettogehalt von damals mit Steuerklasse 3 oder nun die 5. Die Dame von der Lohnbuchhaltung meinte, Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert. Meine alte Elternzeit endete am 13.07.2009 ich hätte am 14.07.2009 arbeiten müssen, aber an genau diesem 14.07 begann mein neuer Mutterschutz. Sorry, ein wenig verwirrend und lang. Können Sie mir helfen? Danke
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 11:22