Hallo Frau Bader! Ich befinde mich noch bis zum 18.07.2008 in Elternzeit und hatte letztes Jahr mit meinem Arbeitgeber (Polizei Niedersachsen, Beamtin) geplant, ab dem 01.Mai 2008 zunächst für 10Std/Woche und ab dem 19.07.2008 in einer halben Stelle wieder einzusteigen. Nun bin ich erneut schwanger und der ET ist der 12.06.08, somit beginnt der Muschu genau am 01.Mai. Bekomme ich da jetzt Muschageld ausgezahlt? Meine "KK" ist die freie Heilfürsorge Niedersachsen. Danke und LG Doreen
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 16:46