Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist 16 Tage zu früh geboren, meine Mutterschutzzeit vor der Entbindung war also entsprechend kürzer. Wird diese Zeit nun hinten angehängt, oder ist mein Mutterschutz nun insgesamt um diese 16 Tage verkürzt?
Nicole
Mitglied inaktiv - 15.05.2001, 22:39
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Liebe Nicole,
er wird verkürzt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2001
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
P.S. Es sei denn, es ist eine Frühgeburt (nach ärztl. Attest), dann verlängert es sich um 2 Wo. nach hinten).
Gruß
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2001