Hallo Frau Bader, ich bin 3 Jahre in EZ bei meinem AG und habe zwischenzeitlich beim Staat für 1/2 Jahr eine Stelle (4 Stunden) angenommen. Nun gibt es 2 Fragen bezüglich meinem eigentlichen alten AG: - wann genau endet denn jetzt meine EZ, genau 3 Jahre nach Geburt meines Kindes oder 3 Jahre nach Ende der Mutterschutzfrist? - Ich bin wieder schwanger und werde daher wg. Mutterschutz wohl gar nicht mehr oder nur kurz wieder arbeiten. Wie berechnet sich denn dann die Höhe meines Mutterschaftsgeldes. Ist dafür das Gehalt während meiner Arbeit vor dem ersten Kind oder das Gehalt während meiner Teilzeitstelle in EZ maßgeblich? Vielen Dank für Ihre Hilfe Cornelia
Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 20:53