Hallo liebe Frau Bader,
bitte helfen Sie mir doch. Mich verwirrt der Bürokratendschungel im sehr.
Meine Frau hat ihr erstes Kind am 14.08.2014 zur Welt gebracht. Ca. Mitte Oktober 2016 soll das 2. Kind auf die Welt kommen. Sie hat 2 Jahre Elternzeit geplant gehabt/eingereicht.
Was müssen wir nun wegen des Mutterschaftsgeld beachten, damit sie es wieder bekommt (KK( und AG-Anteil)- Stichwort Elternzeit beenden usw?
Wie sieht es mit den Elterngeld aus? Dann wird sie wohl nur den Sockelbetrag bekommen , oder? Sie hat nicht TZ gearbeitet in der Zeit.
Vielen lieben Dank.
Gruß
Merz
von
Rosalie2014_
am 06.04.2016, 16:09
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld 2. Kind
Hallo,
Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld 2. Kind
Hallo ich habe genau dasselbe. Meine Tochter wurde 2014 geboren September und im August kommt das nächste.Hatte eig 3 Jahre Elternzeit eingereicht, aber diese werde ich zum 29.06 frühzeitig beenden aufgrund neuer Schwangerschaft.Habe den zettel vom Arzt mitgeschickt und wann Mutterschutzfrist anfängt.Mehr nicht.Der Arbeitgeber kann das nicht ablehnen.Man erhält Zuschuss von der Kk 13 Euro pro Tag 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung und den Rest bis zum Lohn zahlt der Arbeitgeber.Ich habe auch nicht gearbeitet und das kann jeder so machen. Ich hoffe ich konnte helfen. Lg
Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 19:32
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld 2. Kind
Achso und am besten jetzt schon sie Sachen zum AG schicken, so ist es frühzeitig genug und er weiss Bescheid.Dann 7 Wochen vom.ET erhält man vom Arzt ja die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld.Also besser jetzt schon einreichen das sie die Elternzeit frühzeitig beenden möchte.Es gibt da irgendwie eine Frist wenn es zu spät ist, muss das nicht gezahlt werden. SIE kann die Rest Elternzeit an der Elternzeit dran hängen, vom nächsten Kind, aber das muss der AG nicht zustimmen.
Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 19:38
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Elterngeld 2. Kind
Sie bekommt nur den Sockel Betrag von 300€ für ein Jahr oder 150€ auf 2 Jahre.und 75€ Geschwister Bonus bis das große den 3 Geburtstag hat.
Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 22:06