Hallo liebe Frau Bader,
Ich habe leider ein kleines Problem und hoffe sehr, dass Sie mir helfen können!
Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen:
Ich habe im August 2012 eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten angefangen. Am 20.03.2014 habe ich einen Sohn bekommen und habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ohne die Geburt und Elternzeit hätte ich im Sommer meine Ausbildung abgeschlossen. Mein Vertrag ist also ende Juli 2015 abgelaufen.
Ich dachte immer, dass sich mein Vertrag automatisch um die Dauer der Elternzeit verlängert, aber das ist leider doch nicht der Fall.
Nun bekomme ich aber im Dezember mein 2. Kind und es wäre schon sehr gut, wenn ich das Mutterschaftsgeld bekommen könnte. Da ja mein Vertrag abgelaufen ist, bin ich ja so zu sagen offiziell nicht in einem Arbeitsverhältnis und habe kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes kündige? Wird er dann verlängert? Habe ich so die Möglichkeit, das Mutterschaftsgeld zu bekommen?
Und wenn ja, würde ich dann ja zum Beginn des voraussichtlichen Mutterschutzes kündigen. Ich bin fast sicher, dass mein Kind leider früher kommen wird und wäre die Kündigung dann noch wirksam?
Vielen Dank im Voraus!
von
Lotusflower
am 16.09.2015, 14:28
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit während einer Ausbildung
Hallo,
1. Normalerweise endet der Vertrag doch mit bestehen der Prüfung - schwer zu sagen, warum das bei Ihnen anders war
2. Wo wollen Sie die EZ kündigen, wenn Sie keinen gültigen Vertrag haben?
3. MG nur bei AG - ansonsten www.mutterschaftsgeld.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit während einer Ausbildung
Das ist ein ganz normaler Tarifvertrag von der Landeszahnärztekammer Hessen.
Im Vertrag steht, dass die Ausbildung am 01.08.2012 beginnt und drei Jahre dauert. Drei Jahre sind vorbei und der Vertrag ist ausgelaufen. Die Landeszahnärztekammer hat gesagt, dass nach Beendigung der Elternzeit mein Arbeitgeber bei denen einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung stellen soll. Ich muss ja nach dem Ende der Elternzeit wieder zu ihm, da ich ja nicht gekündigt wurde. Also ist es so, dass dieser Vertrag ausgelaufen ist und wenn ich dann wieder komme, wird er verlängert!
Und wenn ich den Tag vor dem Mutterschutz kündige, wird er doch auch verlängert, oder? Auch wenn ich nicht wieder arbeiten gehe.
Und kann ich dann noch irgendwie den Rest meiner Elternzeit behalten? Ich hätte ja dann nur 20 Monate Elternzeit verbraucht.
Ich weiß, das ist kompliziert. Aber ich muss es wirklich klären!
von
Lotusflower
am 17.09.2015, 17:29