Hallo Frau Bader, ich bin das zweite Jahr im Erziehungsurlaub - drei Jahre will ich ganz nehmen. Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Krankenkasse sagt mir, ich hätte auch während des Erziehungsurlaubs Anspruch auf Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber - er muß die Differenz zu meinem letzten Nettogehalt bezahlen. Er weigert sich jedoch. Wer hat recht ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Petra
Mitglied inaktiv - 07.05.2001, 11:27