Guten Abend Frau Bader, ich bin seit Mai 2005 selbständig. Habe jedoch vom 23. August 2008 bis zum 27.Juni 2010 eine Fachoberschule besucht und Schülerbafög für diesen Zeitraum erhalten.Zudem war ich in diese Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse in einem Studententarif versichert. Ich habe allerdings den Gewerbeschein weiterhin behalten, da man ja zum Bafög bis zu 400,-€ mtl hinzuverdienen darf. Ab den 28.Juni 2010 bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse als Selbständige geblieben und habe mein Gewerbe ab diesen Zeitraum wieder voll ausgeübt. Im April diesen Jahres habe ich dann den Krankentagegeldtarif hinzugenommen, um als Selbständige den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu bekommen. Nach Aussage der Krankenkasse, wird das Mutterschaftsgeld nach dem Steuerbescheid des letzten Kalenderjahr - hier 2010 - bei den Selbständigen berechnet. Sowie eigentlich auch beim Elterngeld. Bei der Elterngeldstelle zählt leider das Schülerbafög nicht als Unterbrechung oder Einschränkung der Selbständigkeit, auch wenn die Schule Vollzeit war. Nur eine Unterbrechung z.B. kurz vorm Mutterschutz durch eine Arbeitlosenmeldung führt dazu, dass man die letzten 12 Monate (Nachweis als BWA oder ähnliches) als Grundlagenberechnung genommen wird. In diesem Falle Juli´10 bis August´11. Somit fällt natürlich auch die Summe des Elterngeldes höher aus, als mit dem Steuerbescheid von 2010. Nun meine Frage Gibt es bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes auch noch eine andere Möglichkeit als der Steuerbescheid von 2010? Leider fand ich dazu nirgends eine gesetzliche Grundlage und die Krankenkasse hielt sich bis jetzt auch bedeckt. Über einen hilfreichen Tip wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen luena
Mitglied inaktiv - 07.07.2011, 21:52