Hallo! Ich habe mal eine Frage. Mein Arbeitsverhältnis endet befristet am 31.12.08. Mein ET ist der 29.12. soweit ich das verstanden habe, bekomme ich trotzdem das volle Mutterschaftsgeld nach der Geburt, obwohl ich ja dann keinen Arbeitgeber mehr habe. Wo muss ich das Geld denn beantragen? Bei der Arbeitsagentur oder bei der KK? vielen Dank schon mal...
Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 20:56