Liebe Frau Bader,
Aktuell befinde ich mich noch bis zum 11.04.2019 in Elternzeit vom 1. Kind und möchte ab November 2018 in Teilzeit in meine Arbeit zurück.
Ich bekomme einen befristeten Vertrag während der Teilzeitarbeit in Elternzeit dieser ist dann bis zum 11.04.2019 gültig.
Nun habe ich festgestellt, dass ich erneut schwanger bin und laut meinem Berechnungen das 2. Kind am 06.06.2019 auf die Welt kommen sollte. Mutterschutz für das 2. Kind würde dann am 25.05.2019 beginnen.
Kann ich problemlos meine Elternzeit Bein Arbeitgeber verlängern und dann trotzdem zum Mutterschutz kündigen damit ich das Vollzeitgehalt erhalte oder ist mir der befristete Teilzeitvertrag während der Elternzeit da im Wege?
Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße
von
Kaia21
am 10.10.2018, 07:46
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei 2. Kind
Hallo,
das ist möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2018
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei 2. Kind
hattest du ein jahr elternzeit von kind1 oder 2? wenn du zwei jahre hattest un im 2. jahr die teilzeit machst, welche dann vor dem neuen mutterschutz inkl. der ez endet, ist es entweder so, dass du danach bis mutterschutz voll arbeitest oder diese zeit mit urlaub und überstunden überbrückst. oder eben einen fetzen vom 3. jahr eltenrzeit bis beginn mutterschutz dranhängst. dann erhälst du in der mutterschutzzeit vollen ag anteil. wenn du aber nur ein jahr elternzeit hattest dann benötigst du die zustimmung des arbeitgebers für die verlängerung der elternzeit, da du dich für die ersten beiden jahr erklären musstest. hast du ja (wenn es so ist) getan, eben ein jahr ez und danach arbeiten. daher wäre es schön, wenn du kurz sagst, wann kind1 geboren ist bzw. wielange du ez hattest
von
mellomania
am 10.10.2018, 14:24