Hallo Frau Bader, Ich habe ein Nebengewerbe und erhalte aus meinem Hauptjob Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzzeit. Mein Kind ist zu früh gekommen und somit verlängert sich der Mutterschutz um einen Monat. Ich habe dazu zwei Fragen: - Darf ich mein Nebengewerbe während des Mutterschutzes weiterführen? - Wird das Einkommen aus dem Nebengewerbe dem Mutterschaftsgeld angerechnet? - Gilt für das Mutterschaftsgeld so woe für das Elterngeld später auch der Progressionsvorbehalt? Denn mein Partner arbeitet ja weiterhin. Vielen Dank Danny
von Danny2014 am 28.03.2019, 11:50