Hallo Frau Bader,
bin als Erzieherin fest angestellt ( Vollzeit) und befinde mich momentan im 3. Elternzeitjahr, dieses endet im Oktober dieses Jahres.
Seit Anfang dieses Jahres ( Jan/18) habe ich ein Kleingewerbe angemeldet.
Wir planen nun unseren Nachwuchs- wenn alles gut klappt,
waere ich zum eigentlichen Beginn des Arbeitsverhaltnissesi im Mutterschutz.
Also zum ende der jetzigen Elternzeit ( ->Oktober 2018)
Nun meine Frage:
Habe ich trotz meiner Kleingewerbe ( monatlich unter 300€ Einkommen )
Anspruch auf das Mutterschaftsgeld durch mein Vollzeit Arbeitsvertrag?
Wie wird mein Elterndgeld berechnet? Gibt es nun nachteile durch mein Kleinunternehmen?
Besten Dank schon mal für die Antwort. lg
von
lina10
am 15.02.2018, 00:41
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld Kleinunternehmer im Vollzeitjob?
Hallo,
dann müssten Sie doch rein mathematisch jetzt schon schwanger sein oder in Kürze werden.
Der Bemessungszeitraum bei Ihnen wäre, wenn das Kind tatsächlich noch in 2018 geboren wird, das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, und das ist dann 2017.
Viele Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2018
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld Kleinunternehmer im Vollzeitjob?
Das Mutterschaftsgeld sollte dir aus deiner noch vorhandenen Vollzeittätigkeit zustehen. Genauso wie der Arbeiterzuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn deine alte Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes endet.
Aber durch das Gewerbe giltst du im Elterngeld automatisch als Selbstständig. Und dadurch zählen nicht mehr die 12 Monate vor Geburt sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Da dein Kind 2018 geboren wird, zählt bei dir also das ganze Jahr 2017.
Da du dort aber nichts verdienst hast, wird es wohl bei dir auf den Sockelbetrag von 300 EUR pro Monat hinauslaufen.
von
Dojii
am 15.02.2018, 07:33