Hallo Frau Bader, ich habe gleich mehrere Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Unterhalt. Ich erwarte am 25.05.10 unser erstes Kind, der Mutterschutz beginnt am 13.04.10, mein befristeter Arbeitsvertrag geht allerdings nur bis 31.03.10. Meine Frage hierzu: Bekomme ich Mutterschaftsgeld nur von der Krankenkasse und in welcher Höhe (Höhe Arbeitslosengeld I oder 13 € KK und Rest zum Lohn vom AG)? Bekomme ich überhaubt Mutterschaftsgeld oder nur AlgI? Wonach berechnet sich das Elterngeld, nach den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz (also vom 01.04.09 - 31.03.10) oder nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt? Wird nur mein Verdienst angerechnet oder auch das meines Freundes (wir wohnen nicht zusammen)? Und nun noch meine Frage zum Unterhalt: Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen, muss er Unterhalt bezahlen auch wenn ich das nicht will (da er ja für das Kind auch so Zeug kauft) oder muss ich Unterhalt beantragen? Ich weiß das sind viele Fragen, die ich habe aber das beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Vielen Dank schon im Vorraus für die Antworten. mfg Katja
Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 14:42