Wenn ich danach auf 450 Euro arbeiten möchte?
Ich habe vor der EZ auf Teilzeit (50*) gearbeitet. Nun möchte ich nur noch an zwei Nachmittagen arbeiten. Mein AG will jetzt meinen alten AV, der unbefristet ist, kündigen und einen neuen auf 450 Euro ausstellen. Ich denke weil er diesen befristen will um mich zeitnah wieder zu kündigen.
Darf er das?
Würde mich auf eine hilfreiche Antwort freuen. Muss morgen zum Termin bei meinem AG.
Danke im Voraus
Mitglied inaktiv - 23.07.2013, 17:09
Antwort auf:
Muss nach der Elternzeit mein bestehender Arbeitsvertrag gekündigt werden
Hallo,
Sie können den Vertrag ja nicht mehr erfüllen u wollen keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nachgehen.
Besser für Sie wäre eine Abänderung des Vertrages.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Muss nach der Elternzeit mein bestehender Arbeitsvertrag gekündigt werden
Nein, eigentlich nicht.
Üblich ist ein Zusatzvertrag (Zusatzvereinbarung) zum alten Vertrag, der auf die Dauer der Elternzeit befristet ist.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.07.2013, 22:10
Antwort auf:
Muss nach der Elternzeit mein bestehender Arbeitsvertrag gekündigt werden
Vielen Dank für die Antworten.
Ich war jetzt bei meinem AG und er meinte, da ich ja nicht mehr auf 50%, also Teilzeit arbeiten werde muss ich einen neuen Vertrag mit ihm auf 450 Euro abschließen.
Er will nun einen aufsetzen und ich soll dann zum unterschreiben kommen.
Kann er diesen Vertrag jetzt befristen obwohl mein alter Vertrag unbefristet war???
Ich habe grundsätzlich nichts gegen einen neuen Vertrag aber ich möchte auch nicht auf meine Vorteile aus dem alten Vertrag verzichten nur weil ich jetzt weniger arbeiten komme. Sprich: ich möchte jetzt nicht zwingend einen befristeten Vertrag bekommen. Außer es ist gesetzlich so geregelt. Dann wäre es ok.
Vielen Dank nochmal....
Mitglied inaktiv - 29.07.2013, 17:54