Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Hallo erneut Eine weitere Frage von mir ist, muss ich während meiner Krankheit oder Mutterschaftszeit meine Beiträge bei der Krankenkasse weiter zahlen, wenn ich freiwillig versichert bin? Oder setzt dies für die Zeit aus, da ich ja nicht in der Zeit Arbeiten gehe?

von Bibi1101 am 27.05.2019, 17:00



Antwort auf: Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Hallo, freiwillig Versicherte müssen die Beiträge weiter zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2019



Antwort auf: Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Ja. Das ist eben der Nachteil bei Selbstständigkeit. Du bist jederzeit dafür verantwortlich, deine laufenden Kosten decken zu können inkl. Versicherungen. Auch wenn du angestellt wärest, würdest du ja bei Krankheit weiter den Beitrag zahlen müssen - nur, das du da eben auch weiterhin Gehalt oder Krankengeld bekommen würdest.

von cube am 27.05.2019, 18:12



Antwort auf: Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Hallo, Als freiwillig gesetzlich Versicherte musst du keine KK-Beiträge im Mutterschutz zahlen (und bei Krankengeld auch nicht). Du wirst dich aber im Elterngeld mindestens mit dem Mindestbetrag von knapp 200€ versichern müssen.

von drosera am 28.05.2019, 07:49



Antwort auf: Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Also mein Mann muss trotz Krankheit seine Beiträge weiterhin zahlen. Kann es sein, das es etwas mit der Dauer der Krankheit zu tun hat? Also kürzer oder länger als 6 Wochen? Oder mit der Art des Vertrages?

von cube am 28.05.2019, 08:21



Antwort auf: Muss ich weiter Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Also ich bin während einer Krankschreibung von mehr als 6 Wochen vom Status "pflichtversicherte Arbeitnehmerin" in den Status "freiwillig in der gesetzlichen versicherte Arbeitnehmerin" gerutscht und musste da nichts zahlen. Und im Mutterschutz musste ich später auch nicht zahlen. Dann aber mit Beginn der Elternzeit mich selbst versichern und habe mich dafür entschieden, bei der gesetzlichen zu bleiben und habe eben diesen Mindestbetrag pro Monat gezahlt.

von drosera am 28.05.2019, 14:58



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