Frage:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
Hallo Frau Bader.
Ich möchte kurz die Situation erklären.
Ich war Schwanger von einem Mann der nicht mein aktueller Lebenspartner war.
Der Erzeuger meines Sohnes (fast 25Monate alt) hat noch in der Schwangerschaft alles was zum Vater werden gehört abgelehnt, sich quasi gegen das Kind entschieden.
Er wurde darüber schriftlich informiert das das Kind Ehelich zur Welt kommen wird und das dadurch mein Partner/Ehemann alle Rechte sowie auch Pflichten für das Kind übernimmt.
Der Erzeuger reagierte mit der Frage warum ich ihm das mitteile, denn das wäre ja so besprochen gewesen und damit wäre das für ihn erledigt.
Eine Woche nach dem 2.Geburtstag meines Sohnes, meinte der Erzeuger auf einmal er will am Leben seines Sohnes teilhaben, aber nur seine Rechte wahrnehmen.
Meine Frage ist nun ob es stimmt das ich ihm kein Umgangsrecht einräumen muss, da 2 Jahre vergangen sind, nachdem er das Kind abgelehnt hat.
Denn so wurden wir damals vom Jugendamt informiert.
Vielen dank für ihr offenes Ohr.
LG Steffi
von
Mama-steffi
am 12.02.2019, 22:04
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, haben sie während der Ehe ein Kind von jemand anderen bekommen. Rein rechtlich gilt das Kind als ehelich. Der leibliche Vater hat keinerlei Rechte. Das ist bis zum EuGH hoch entschieden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2019
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
Ja, das stimmt.
Jedoch solltest Du langfristig damit rechnen dass Dein Sohn ihn kennenlernen will.
Mein Ex war auch so, mein Sohn ist nun 12, er wollte ihn nie, hat ihn nie gesehen bisher und mein Mann hat ihn adoptiert.
Und mein Ex hat sich wie ein absolutes Ars... verhalten weil er das Kind nicht wollte.
Würde er sich jedoch melden, dann würde ich ihm niemals Steine in den Weg legen. Er ist und bleibt immer! der leibliche Vater. Und entstanden ist mein Sohn ja nicht weil ich den immer nur doof fand. In dieser Verbindung habe ich nichts zu suchen und die Erfahrungen mit ihm muss mein Sohn machen.
Ich kann nur begleiten, da sein und in dem Alter Deines Sohnes vorher versuchen herauszufinden wie ernsthaft der Wunsch des Ex ist.
Ansonsten fällt Dir das irgendwann auf die Füße wenn er selbst später sucht und erfahren muss dass sein leiblicher Vater dann doch wollte aber nicht durfte.
Rechtlich kann er nach zwei Jahren nix mehr einklagen, das kann dann nur noch das Kind selbst.
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2019, 22:11
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
Neben dem rechtlichen auch von mir der dringende Rat, deinem Kind den Umgang nicht zu verwehren! Ich selbst kenne meinen leiblichen Vater nicht und werde ihn auch nie kennenlernen, da er noch während meiner Teeniezeit verstorben ist.
Damals war es noch so, dass bei einer Scheidung das Kind bei der Mutter blieb, der Vater nicht wirklich irgendwelche Rechte hatte. Ja, er hat sich wohl (ich weiß es aber nicht wirklich) nicht interessiert. Und meine Mutter hat nie darüber geredet. Irgendwann hat sie wohl gedacht, wenn ich nicht frage, braucht man auch nicht drüber reden. Kinder können aber nur um über Dinge reden, wenn die ELTERN sie auch zum Thema machen. Ich kann dir also auch eigener Erfahrung sagen: das Thema zu vermeiden, totzuschweigen, den Vater zum Nicht-Thema zu machen ist definitiv nicht besonders gut. Ich werde nie erfahren, wie er war, wer er war und wo ich herkomme. So etwas begleitet einen sein Leben lang.
von
cube
am 13.02.2019, 07:47
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
nochmal in Klarheit die rechtliche Seite:
nein, musst du nicht.
Und er hat auch keine Möglichkeit mehr die Vaterschaft ändern zu lassen, die 2-jahresfrist nach Kenntnis, dass er der Vater ist ist verstrichen.
Er könnte aufwendig versuchen, ein Umgangsrecht einzuklagen aber das ist kein Selbstläufer.
floe
von
la-floe
am 13.02.2019, 08:29
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
ich würde in dem zarten alter kein fass aufmachen und beobachten, wie es sich entwickelt.
scheinbar hat dein mann die vaterpflichten übernommen, JETZT würde ich da sicher keine Verwirrung reinbringen....
das leben ist auch für erzeuger nicht immer ein Wunschkonzert.
nur rechte und keine pflichten, dem würde ich was husten!
dein Kind kannst du aufklären, wenn es in der lage ist, zu begreifen.
Mitglied inaktiv - 13.02.2019, 09:15
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
Danke für eure Worte.
Bin erstmal dankbar für die Absicherung der rechtlichen Seite.
Wir wollen unserem Sohn natürlich sagen wo er her kommt aber ich selbst bin halt der Meinung das er das jetzt gar nicht verstehen kann.
Und wie hier schon jemand gesagt hat, nur die Rechte Leben wollen ohne Verpflichtungen finde ich eine bodenlose Frechheit und bin ich auch nicht gewillt zu.
Wann der richtige Zeitpunkt ist und wie man dann vorgeht ist immer eine schwierige Frage die einem wahrscheinlich nie einer beantworten kann.
Vielen lieben dank ihr Lieben.
LG Steffi
von
Mama-steffi
am 13.02.2019, 14:54
Antwort auf:
Muss ich ein Umgangsrecht einräumen.
Doch, den gibt es.
Von Anfang an beiläufig und beständig.
Mein Sohn hat mit drei etwa das Video "Willi die Samenzelle" von der Sendung mit der Maus gesehen und geliebt.
Und ich habe ihm gesagt dass Willi nicht vom Papa war sondern von XY den ich damals ganz ganz arg mochte.
Schon war es überhaupt kein großes Thema.
Bis jetzt nicht, und er ist 12,5!
Pflichten sagst Du, welche soll er denn wahrnehmen ?
Ich würde die Brücke nicht zerschlagen, sondern rausfinden wie ehrlich er es meint. Er müsste eh nach euren Spielregeln spielen.
Das Kind ist so klein, ein Treffen auf neutralem Boden wird ihm sicherlich nicht schaden.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2019, 15:56