Hallo Frau Bader,
ich weiß nicht , ob ich bei Ihnen richtig bin.
Ich bin geschieden und habe einen 7 jährigen Sohn.
Er ist alles 14 Tage beim Vater und eine Woche in den Osterferien, 2 Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Weihnachtsferien (Hessen)
Für die restlichen Ferienzeiten kann ich schauen, wie ich ihn unter bekomme.
Nun hat mir mein neuer Partner erzählt, dass er die Hälfte der gesamten Ferien abdecken muss und wenn er nicht soviel Urlaub hat oder nicht bekommt, müsse er sich darum kümmern wo der Kleine unterkommt und dies auch ggf. finanzieren wenn er in die Ferienspiele müsste.
Stimmt das so? Gibt es dazu einen Paragraphen oder kann der Exmann sich auch weigern und dies wäre rechtens?
Für eine pauschale Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar....vielleicht auch ein Tipp wo ich genaueres durchlesen könnte.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche
Angela
von
Frechdachs210704
am 27.02.2012, 19:55
Antwort auf:
Muss der Vater die Hälfte der gesamten Ferien abdecken
Hallo,
das ist so üblich, aber wenn er sich weigert, kann man nichts machen (dazu gibt es sogar Urteile).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2012
Antwort auf:
Muss der Vater die Hälfte der gesamten Ferien abdecken
Hallo
Davon habe ich noch nie was gehört!
Und das es so von Gerichten gehandhabt wird auch.nicht,ich kenne es so wie bei euch,Max 2 Wochen,aber das könnte man ja auch untereinander klären.
von
CKEL0410
am 27.02.2012, 20:47
Antwort auf:
Muss der Vater die Hälfte der gesamten Ferien abdecken
Nein, muss er nicht.
Du hast die Alltagssorge, er ein Umgangsrecht.
Zur Alltagssorge gehören auch die Ferien.
Ist er zahlungsfähig kann man schauen ob er die Hälfte für eine Freizeit zuzahlt, wenn Du die Ferien nicht mit Urlaub abdecken kannst.
Aber auch das müsste wohl ein Richter entscheiden.
Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 23:49