Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

(Mein Vertrag ist befristet bis zum 31.09.2016.) Nun wurde ich während der Elternzeit erneut schwanger und habe fristgerecht meine Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes unterbrochen, bzw. meinen Wunsch diesbezüglich meinem AG mitgeteilt. Die benötigten Unterlagen von meiner Krankenkasse hat der AG nun wohl seit 11.05., jedoch weigert er sich, irgendwelche Zuschüsse zu zahlen. Habe nur eine kurze Nachricht erhalten (nach der 3. Nachfrage und Verweis auf Paragraph 14 MuSchG), dass die Bestätigung über die Elternzeit erst nach der Geburt erfolgen kann. Wie kann ich vorgehen? Hätte ich überhaupt reellen Anspruch? Geld für Anwalt ist leider nicht vorhanden... Vielen Dank

von Lilo99 am 23.06.2016, 10:34



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Hallo, 1. Im Arbeitsrechtl. Verfahren trägt jeder seine Kosten selber 2. Vllt. kann die KK vermitteln? 3. Ansonsten können Sie Prozesskostenhilfe beantragen - oder noch besser selber zum gericht gehen und den Vorgang zu Protokoll geben - das kostet nichts Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Hey soweit ich weiss musst du den Anwalt nicht bezahlen, sondern dein AG.Wie hast du denn deine jetzige Elternzeit beendet? Einen Tag vor Mutterschutz? Und vor allem wann? Da du noch im Arbeitsverhältnis stehst, muss er dir das zahlen. Wann fängt dein Mutterschutz an?Und zudem kann er sich das Geld von der Kk über u2 sich wieder holen. Habe auch gerade meinen zettel zur Kk gebracht genau dasselbe wie bei dir.Bin mal gespannt. Lg

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 11:19



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Hast du das schriftlich gemacht die Ez beendet? Odrr nur mündlich?

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 11:20



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Wann kam Kind 1 ? Wie lange hast Du Elterzeit genommen und wann genau beginnt der neue Mutterschutz ? Zu wann genau hast Du die Elternzeit beendet ? Schriftlich ?

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 11:26



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Hey du kennst dich ja so gut aus.was ist eig wenn der AG zb nicht zahlt also den Anteil und es bis zum Anwalt geht? Muss der AG dann Anwalt und ggf Gericht bezahlen? Lg

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 11:29



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Ja, er verliert ja, also trägt er alle Kosten :-) Mal sehen was sie antwortet, vielleicht ist einfach nur was schief gelaufen. AG lassen es meist nicht so weit kommen.

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 11:34



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Hallo :) Kind 1 kam 01/2014. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich verlängert bis zum Ende der Elternzeit, danach wollten wir weiter sehen. Die Elternzeit habe ich am 01.03.2016 zum 17.05.2016 (Beginn MuSchu) natürlich schriftlich per Fax, zum 1.4. noch einmal per Einschreiben beendet. Telefonisch werde ich immer abgewimmelt. Der AG hat definitiv keine Lust mehr, "Arbeit" mit mir zu haben. Anwalt müsste ich ja dennoch vorstrecken, selbst wenn ich gewinnen würde. Wollte eigentlich (v.a. so kurz vor ET) keinen Ärger haben oder machen, andererseits ist es natürlich viel Geld...

von Lilo99 am 23.06.2016, 11:51



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Also mein Mutterschutz fängt am 30.06 an und ich habe meine Ez vorzeitig zum 29.06 beendet um ab dem 30.06 die Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen. So habe ich es gemacht per einschreiben und Quittung behalten.Gerad bei der Kk haben die auch Gerad nochmal selber was schriftliches gemacht das ich die Ez zum.29.06 beende oder beendet habe müsste es unterschreiben.Hast du einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzfrist beendet?

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 11:56



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

@Sarina2014 Genau. 1 Tag vor MuSchu, die Krankenkasse hat dem AG am 11.5. schon die benötigten Unterlagen zugesandt. Wie gesagt: Schriftlich wird nicht reagiert, telefonisch ist der Kollege der den Fall bearbeitet nicht da...

von Lilo99 am 23.06.2016, 12:02



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Du brauchst keinen Anwalt für die erste Instanz. Aber dass er stinkig ist verstehe ich. Erst ist er so nett, was sehr selten ist, dass er den Vertrag extra bis zum Ende der Elternzeit doch verlängert , und nun soll er wieder zahlen und Du wirst dennoch nicht arbeiten kommen. Wie lange hast Du da denn gearbeitet ? Wann began der Vertrag und wie lange hatte er was davon ? Rechtlich muss er zahlen , das steht Dir auch zu. Aber als AG würde ich mir auch veräppelt vorkommen.

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 12:04



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Wann fängt denn dein Mutterschutz an? Also ich würde abmahnen und schreiben wenn er nicht reagiert wirst du dich an das Arbeitsgericht wenden.Bekommst du das Geld den Anteil denn von der Kk?

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 12:11



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Und mit Frist das er eine Woche Zeit hat sich zu melden oder schreib ein Datum drauf.Ach Ach im Endeffekt muss er ja zahlen viel ärger und Kosten umsonst.Naja wenn er Anwalt und alles zahlen will... Hoffentlich Weiss er das ich würde das auch noch mit rein schreiben.Bin mal gespannt bei mir.

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 12:13



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Bei einer Freundin musste der AG alle Kosten tragen. Da ging es um Auszahlung des Urlaubes nach Beendigung des Vertrages. Ist aber schon 3 Jahre her. Da stand " Die Gerichtskosten und alle anfallenden Kosten der Antragsstellerin trägt der Antragsgegner"

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 13:14



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Ich verstehe durchaus, dass mein AG nicht gut auf mich zu sprechen ist. Aber 1. kommt es anders, und 2. als man denkt... Und so "nett" war das Personalmanagement nur auf besonderen Druck meiner Stationsleitung. Das erklärt dennoch nicht, weshalb sich tot gestellt wird. Noch dazu, weil er das Geld ja wieder bekommen würde.

von Lilo99 am 23.06.2016, 14:06



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Das verstehe ich auch nicht. Geht auch gar nicht. Überlegte nur weshalb er so zickt. Du schreibst Stationsleitung, haben die denn da kein Personalbüro ? Wer macht denn die Abrechnungen ? Da würde ich mal anrufen. Scheint ja größer zu sein wenn es Stationen gibt, oder verstehe ich das falsch ? Vielleicht hat er was nicht weitergeleitet ?

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 15:48



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Ist ein Krankenhaus. Hat auch um die 7000 Mitarbeiter. Die brauchen immer gut qualifiziertes Personal. Vergraulen ihre Leute nur mit befristeten Verträgen, und immer schlechteren Konditionen. Ich habe angerufen. Oft. Der für mich zuständige Bürokrat ist nur entweder nicht an seinem Platz, schon weg, im Urlaub oder krank. Auf Rückrufbitten wird nicht reagiert. Auf Schriftliches nur mit nichtssagenden Floskeln. Darum geht es mir doch...

von Lilo99 am 23.06.2016, 19:56



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Dann marschiere da hin und erfrage ggf. die Rechtsabteilung. Wenn Dein Ansprechpatner nicht da ist an seinen Vorgesetzten wenden. Bürokrat ? Ist aber Deutschland oder ? Kenne den Ausdruck nicht für solche Leute.

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 19:59



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