Hallo, ich arbeite zur Zeit in einem Minijob (400 Euro) und gehe bald in den Mutterschutz. Da ich über meinen Mann bei der Krankenkasse familienversichert bin, erhalte ich einmalig vom Bundesversicherungsamt 210 Euro Mutterschaftsgeld. Soweit konnte ich mich schon informieren. Nun meine Frage: Muss mein Arbeitgeber die Differenz zu meinem Gehalt zahlen? Mir ist diese ganze Berechnung nicht ganz klar, da es ja auch um insgesamt 6 + 8 Wochen (also 14 Wochen) geht. Ich habe so viele unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gelesen, dass ich jetzt doch ein wenig verunsichert bin und mich an Sie wende. Lieben Gruß Ira
von Ira78 am 10.06.2013, 11:17