Mein AB zahlt seinen Mitarbeitern eine Gehaltserhoehung, als Belohnung fuer 2011. Mein Manager hatte mich urspruenglich auch bedacht. Unsere HR Managerin meinte dazu, dass ich nichts bekaeme, weil ich sowieso nicht da sei. Das waere gaengige Praxis. Die Gehaltserhoehung wird fuer alle ab 1. April gezahlt, ich befinde mich bis Mitte Mai im Mutterschutz. Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Gehaltserhoehung? Auf welcher Grundlage?
von moehre7 am 25.04.2012, 08:18