Hallo Frau Bader, ich bin in der 21. Woche schwanger zur Zeit. Mein Problem liegt eher bei meinem Sohn, der schon 11 ist. Folgendes: Seit zwei Jahren verstehe ich mich mit meinem Exmann nicht mhr so wie vorher (wir sind schon 6 Jahre getrennt), da er eine neue Beziehung hat und er seinen Umgang mit unserem Sohn drastisch veränderte. Das Sogerecht haben wir beide. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir. In der letzten Woche war mein Sohn bei meinem Exmann, da er die Herbstferien mit ihm verbringt. Jetzt habe ich vom Jugendamt eine Einladung zum Gespräch erhalten, da mein Sohn dort ein Gespräch hatte. Meine Frage an Sie lautet: Ist es rechtens, dass die Jugendamtsachbearbeiterin ein Gespräch mit meinem Sohn führt, ohne mich darüber zu informieren? Dazu sollten Sie wissen, dass dieses Gespräch nicht spontan geführt wurde, sondern mein Exmann bereits eine Woche zuvor beim Jugendamt war und dort dann der Termin vereinbart wurde. Und das alles ohne mein Wissen. Ich selbst hatte auch schon Gespräche mit dem Judendamt. Hierüber habe ich allerdings meinen Exmann immer informiert. Mit freundlichem Gruß Karen Heins
Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 15:34