Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe, ich bin bei Ihnen richtig:
Ich lebe mit meinem Mann seit Juni 2017 getrennt. Wir haben im Oktober die Lohnsteuer von 5(ich)/3 (mein Mann) auf 4/4 geändert. Eine zusammenveranlagung für das Jahr war ausgeschlossen.
Jetzt fragte mich mein Mann, ob wir für das letzte Jahr die Lohnsteuer nicht doch zusammen machen können, da er sonst viel nachzahlen muss.
Ich habe im Grunde nix dagegen, aber weiß auch nicht, ob es für mich negativ wäre. Mein Mann macht nämlich grundsätzlich nichts, was gut für mich ist und ist nur nett, wenn er was will. Deshalb würde ich gerne wissen, ob es für mich schlecht wäre?‘
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 17.03.2018, 23:17
Antwort auf:
Lohnsteuer nach Trennung
Hallo,
Sie können sich für 2017 noch Zusammenveranlagung lassen.
Ihr Ehemann muss Ihnen dann den Nachteil, der durch die Zusammenveranlagung entsteht, ersetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2018
Antwort auf:
Lohnsteuer nach Trennung
frau bader ist anwältin, keine steuerberaterin.
habt ihr keinen steuerberater der euch die steuer macht? meine hat immer geprüft, was besser ist, wir sind seit 2016 gestrennt, haben aber schon zuvor z.t. getrennt veranlagen lassen.
normalerweise müsst ihr bei 3/5 eh nachzahlen, wenn ihr zusammen veranlagen lasst, dann teilt sich die summe, getrennt veranlagt muss jeder seinen anteil zurückzahlen. solltet ihr etwas rausbekommen kann auch immer nur auf ein konto ausbezahlt werden, allein deswegen würde ICH getrennt veranlagen lassen....(und habe es auch gemacht!)
Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 09:25
Antwort auf:
Lohnsteuer nach Trennung
Ihr könnt auch zusammen veranlagen um den Splittingvorteil zu nutzen, aber dann nach Paragraph 268ff AO die Aufteilung der Gesamtschuld beantragen. Dann zahlt jeder seinen Teil.
Ansonsten würde ich denken, dass du allein besser wegkommst, aber so pauschal kann man das schwer sagen.
von
Tini_79
am 18.03.2018, 12:08
Antwort auf:
Lohnsteuer nach Trennung
Hmmm - hat man als getrennt Lebende nicht normalerweise die Steuerklasse 1???
von
chrissicat
am 18.03.2018, 12:26
Antwort auf:
Lohnsteuer nach Trennung
sie hat doch aktuell die 4, das ist von der berechnung her das gleiche wie die 1.
als getrennt lebend mit kind kann sie die 2 beantragen, wird aber erst in dem jahr gemacht, in dem eine zusammenveranlagung ausgeschlossen ist.
btdt und zwar gerade jetzt erst.
Mitglied inaktiv - 18.03.2018, 13:10