Sehr geehrte Frau Bader,
Welche Zulagen werden zum Berechnen des weiteren Gehaltes in der Schwangerschaft berücksichtigt, wenn sie in den 13 Wochen vor Schwangerschaftsbeginn gegeben waren:
Nachtdienst, Wochenende, Wechselschicht, Überstundenauszahlung, Urlaubsgeld?
Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Senseo
von
Senseo
am 31.08.2019, 22:59
Antwort auf:
Lohnausgleichszahlung Schichtdienst
Hallo,
was meinen Sie mit "weiterem Gehalt" bei Mutterschutz? BV?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2019
Antwort auf:
Lohnausgleichszahlung Schichtdienst
Hallo,
Ich meine den weiteren Lohn während der Schwangerschaft, wenn man zwar weiter arbeitet, aber eben ohne Nachtdienst, Wechselschicht...
Dafür gibt es doch eine Ausgleichszahlung, sonst wäre man als Schwangere ziemlich benachteiligt...?
LG, Senseo
von
Senseo
am 04.09.2019, 20:44
Antwort auf:
Lohnausgleichszahlung Schichtdienst
Die Schichtzulagen (Nacht, Wechsel) stehen dir zu. Sie werden allerdings dann versteuert.
Überstunden und Urlaubsgeld natürlich nicht, sind doch einmalig
Ansonsten stelle die Frage noch mal neu. Frau Bader liest nie in den alten Fragen nach.
Mitglied inaktiv - 06.09.2019, 14:20
Antwort auf:
Lohnausgleichszahlung Schichtdienst
Danke für die Antwort.
Damit wäre es ja auch schon geklärt.
von
Senseo
am 06.09.2019, 20:44