Hallo Frau Bader,
ich werde bald, nach Ende der Elternzeit, in meinen alten
Job zurückkehren. Da meine Arbeitszeit von 40 auf 30
Std reduziert wird, will mein Chef meinen Stundenlohn
ebenfalls reduzieren (um einen Euro). Begründung: ich könne
ja jetzt keine Überstunden mehr machen.
Ist das rechtens? Außerdem meine Frage, was mit
den Resturlaubstagen vor der Elternzeit passiert.
Laut meinem Chef sind diese verfallen, zumal ich ja auch
Mutterschutz"urlaub" hatte (was natürlich Quatsch ist)
Dennoch, sind die Urlaubstage tatsächlich weg?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:17
Antwort auf:
Lohn und Resturlaub nach Elternzeit
Hallo,
1. Den Urlaub können Sie nach BEEG noch nehmen
2. Der Stundenlohn muss gleich hoch bleiben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2009
Antwort auf:
Lohn und Resturlaub nach Elternzeit
Grundsätzlich muß man den Lohn nicht runterstzen, denn er wird ja künftig auch nur anteilig bezahlt.
Und wer sagt denn, daß Du keine Überstunden mehr machen kannst/darfst??!!
Zu den Urlaubstagen: die verfallen nicht!
§ 17BEEG (früher BErzGG)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:20
Antwort auf:
Lohn und Resturlaub nach Elternzeit
immer wieder erschreckend zu lesen, wie viele AG sich aus der Pflicht stehlen wollen.
Wirklich, hauptsache der AN erfüllt alles zu 200 %
Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 10:25