Lohn und Resturlaub nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohn und Resturlaub nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich werde bald, nach Ende der Elternzeit, in meinen alten Job zurückkehren. Da meine Arbeitszeit von 40 auf 30 Std reduziert wird, will mein Chef meinen Stundenlohn ebenfalls reduzieren (um einen Euro). Begründung: ich könne ja jetzt keine Überstunden mehr machen. Ist das rechtens? Außerdem meine Frage, was mit den Resturlaubstagen vor der Elternzeit passiert. Laut meinem Chef sind diese verfallen, zumal ich ja auch Mutterschutz"urlaub" hatte (was natürlich Quatsch ist) Dennoch, sind die Urlaubstage tatsächlich weg? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:17



Antwort auf: Lohn und Resturlaub nach Elternzeit

Hallo, 1. Den Urlaub können Sie nach BEEG noch nehmen 2. Der Stundenlohn muss gleich hoch bleiben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2009



Antwort auf: Lohn und Resturlaub nach Elternzeit

Grundsätzlich muß man den Lohn nicht runterstzen, denn er wird ja künftig auch nur anteilig bezahlt. Und wer sagt denn, daß Du keine Überstunden mehr machen kannst/darfst??!! Zu den Urlaubstagen: die verfallen nicht! § 17BEEG (früher BErzGG) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:20



Antwort auf: Lohn und Resturlaub nach Elternzeit

immer wieder erschreckend zu lesen, wie viele AG sich aus der Pflicht stehlen wollen. Wirklich, hauptsache der AN erfüllt alles zu 200 %

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 10:25



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