Hallo Frau Bader,
ich habe nach einem Jahr Elterngeld nun Landeserzeihungsgeld Bayern beantragt, da ich ein weiteres Jahr für meine Tochter da sein möchte.
Kann ich zusätzlich Arbeitslosengeld beantragen? Bin ja eigentlcih genaugenommen nicht vermitelbar! Gibt es eine Alternative?
Wann sollte das Beantragt werden? Welche voraussetzungen sollten erfüllt sein? Meine Tochter wird nächste Woche ein Jahr alt!
Vielen Dank!
Bianca
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 11:39
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld und Arbeitslos
Hallo,
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.html
Ciao
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2010
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld und Arbeitslos
Hallo,
hab mal bei den verschiednen Fragen reigeschaut.
Ist es denn möglich (wenn der Arbeitgeber mitmacht) die Elternzeit zu verlängern auf 2 Jahre? Wie ist das dann mit dem Erziehungsgeld?
Wer bezahlt Krankenkasse und co? Der Arbeitgeber?
Vielen Dank!
Bianca
Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 16:18
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld und Arbeitslos
Hm, für die Elternzeit bist du etwas spät. Du musst die 7 Wochen vorher anmelden bzw in deinem Fall, um Zustimmung bitten.
Elterngeld gibt es fürs zweite Jahr nicht.
Bei den anderen Fragen kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen...
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 22:41