Hallo Frau Bader, ich beabsichtgte bei meinem AG während EZ in TZ zu arbeiten (2 Tage ganztags). Zwischenzeitlich wurde Kurzarbeit angemeldet. Kann der AG meinen TZ-Antrag wegen Kurzarbeit ablehnen (Hinweis: Voraussetzungen für TZ sind erfüllt: Anzahl AN im Unternehmen, Betriebszughörigkeit...)? Muss ich andere ganztags-Tage festlegen, falls einer oder beide der Tage von Kurzarbeit betroffen sind? Wirken sich Verdiensteinbußen in Folge der Kurzarbeit bei späteren Elterngeld nachteilig für mich aus? Vielen Dank und VG Schnecke14
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 10:42