Sehr geehrte Frau Bader! Meine einjährige Elternzeit endet am 23.04.2013 (13.LM). Den 1. LM und den 14.LM (24.04.-23.05.2013) hat mein Partner beantragt. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, ab dem 01.04.2013 wieder zu arbeiten. Vor meiner Schwangerschaft habe ich Vollzeit gearbeitet, jetzt sollten es nur 12 Std. in der Woche sein. Nun habe ich heute von einer erneuten Schwangerschaft erfahren. Leider habe ich in meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Was, wenn ich gleich oder in naher Zukunft wieder ein Beschäftigungsverbot erhalte? Wie soll ich nun am besten vorgehen? Soll ich meinem Arbeitgeber gleich von der Schwangerschaft erzählen? Wie sieht das finanzielle für mich aus?
von best am 25.02.2013, 13:58