Liebe Frau Bader, heute rief mich mein Chef an und sagte mir, dass ich ab nächstem Monat (Juni) ins Krankengeld fallen würde und sich das dann auf mein Mutterschaftsgeld und mein Elterngeld auswirken würde. Ich war vom 12.03.19-30.03.19 mit ICD Code O26.88 G und O60.1 G krankgeschrieben und vom 06.05.18-01.06.19 (ab dem 01.06 beginnt auch der Mutterschutz) mit dem ICD Code O26.88 G. Die Krankschreibungen waren beide schwangerschaftsbedingt. Ich würde dann Ende Juni ja eh Mutterschaftsgeld bekommen normal 13€ von der Krankenkasse und 37€ Differenz von meinem Chef bis zum vollen Gehalt, kann dies dann ins Krankengeld reinfallen? Bzw. muss mein Chef dann nur die Differenz bis 65% von meinem ursprünglichen Gehalt zahlen, die dem Krankengeld entsprechen würden? Und wirkt sich das dann auf mein Elterngeld aus? Ich wurde ja bis jetzt voll bezahlt und ab nächstem Monat ist Mutterschutz. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 27.05.2019, 17:28