Frage: Kürzung der Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, ich habe meinem AG vor ca. 2 Wochen gesagt das ich schwanger bin. Soweit so gut es wurde zur Kenntnis genommem aber bzgl. Mutterschutzgesetz ist natürlich nichts passiert, habe trotzdem noch bis 23Uhr gearbeitet und Überstunden gemacht. Nun habe ich am Mittwoch angesprochen das ich ja nur bis 22Uhr arbeiten darf aktuell (arbeite im Hotel und bin in der 12SSW ). Ein Tag später kam dann eine Änderung meines Dienstplanes. Dort bin ich statt für 8 1/2 Stunden nur für 7 Stunden eingeteilt täglich. Das macht 5 Minusstunden für die Woche aus. Meine Frage nun muss ich mir Sorgen machen das mein Gehalt entsprechend gekürzt wird da ich die Stunden ja nicht mehr nachholen kann. Danke schonmal vorab. Liebe Grüße Stoffi

von Stoffi am 03.02.2018, 09:35



Antwort auf: Kürzung der Arbeitszeit

Hallo, nein, dafür dürfen keine Minusstunden angerechnet werden. Er kann Sie nicht anders einsetzen - sein Risiko. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2018



Antwort auf: Kürzung der Arbeitszeit

nein, du musst dir um das Gehalt keine Sorgen machen, denn das bisherige durchschnittlich gezahlte Gehalt steht dir auch weiterhin zu. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich entsprechend einsetzen. Das geht laut MuSchG nur in der Zeit von 6-20 Uhr an Werktagen. Die tägliche Arbeitszeit ist auf 8,5 Std. beschränkt, und im Monatsdurchschnitt darf nicht mehr als das vertraglich vereinbarte gearbeitet werden. Wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst, dann darfst du an Sonn- und Feiertagen arbeiten, und auch abends zwischen 20-22 Uhr. Letztes aber nur, wenn der Arzt zustimmt. Für Nacht- und Sonntagsarbeit muß der AG einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde stellen, wo er übrigens auch unverzüglich deine Schwangerschaft melden muss.

Mitglied inaktiv - 03.02.2018, 13:36



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