Liebe Frau Bader,
ich bin seit Juli 1999 im Erziehungsurlaub und würde ihn normalerweise noch bis Juli 2002 forstsetzen. Seit Januar 2000 arbeite ich nebenbei 19 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber. Leider musste die Firma bereits letztes Jahr alle Mitarbeiter außer mir entlassen, da unsere beiden Aufträge nicht mehr da waren. Nun sieht es so aus, als ob ich zum Jahresende auch gekündigt bekommen müsste.
Nun meine Fragen: Habe ich dann ab Januar 2002 Anspruch auf Arbeitslosengeld (ich bin seit 1996 in festen Arbeitsverhältnissen gewesen)? Richtet sich das Arbeitslosengeld dann nach meinem Gehalt VOR dem Eziehungsurlaub? Das wäre natürlich wesentlich mehr als mein Teilzeitgehalt jetzt! Was muss ich beachten?
Vielen Dank im voraus für Ihren Rat!
Nina
Mitglied inaktiv - 08.08.2001, 12:27
Antwort auf:
Kündingung im EU - Arbeitslosengeld?
Hallo
Ich war zwar nicht in einem Arbeitsverhältnis sondern habe eine Umschulung gemacht (wird aber mit einem Arbeitsverhälnis gleich gestelt).
War dan auf dem Arbeitsamt und wolte AG beantragen,darauf sagte mir man wen ich im Erziehungsurlaub bin und die 600DM beziehe könnte ich mich nicht arbeitslos melden. Somit hatte ich auch kein Anspruch auf AG.
Da ist im Januar 1999 ein neues Gesetz raus gekommen.
Aber ruf einfch mal dein Arbeitsamt an, die können dir das direkt sagen.
Gruß Peggy
Mitglied inaktiv - 09.08.2001, 08:29
Antwort auf:
Kündingung im EU - Arbeitslosengeld?
Liebe Peggy,
ich bekomme leider schon seit mein Sohn ein Jahr alt ist kein Erziehungsgeld mehr. Und das Arbeitslosengeld wäre ja viel mehr als 600 DM Erziehungsgeld. Aber vielleicht kann ich ja wirklich mal mit dem Arbeitsamt sprechen.
Danke jedenfalls!
Nina
Mitglied inaktiv - 09.08.2001, 09:23