Guten Tag, es geht um ein Problem mit einem kirchlichen Kindergarten. Der Kindergarten war bisher für Kinder ab 3 Jahre, jetzt wurde zum 01.11. neu eine Gruppe für Kinder ab 2 Jahren eingereichtet, die Kinder sollten zum 01.11. und 01.01. neu aufgenommen werden. Der Kindergarten verfügt über die entsprechende Betreuungserlaubnis der Stadt. Dann gab es ein Problem bei der Berechnung der Beiträge. Die Kindergartenleitung hat die Gebühren so berechnet, als ob es um Kinder über 3 Jahre ginge, für die es von der Stadt besondere Zuschüsse gibt. Die Gebühr wurde deshalb massiv zu niedrig im Betreuungsvertrag festgehalten, da die Zuschüsse eingerechnet wurden. Dieser Fehler ist später aufgefallen, die Kindergartenleitung erklärte, man müsse mit einem höheren Beitrag rechnen, ca. 400 Euro statt (wie vertraglich vereinbart) ca. 100 Euro. Rücksprachen mit der Stadt ergaben, dass die Gebührensatzung der Stadt dem schriftlichen Betreuungsvertrag vorgehe, soweit im Vertrag allerdings ein fester Betrag stehe, habe die Kirche als Träger des Kindergartens "ein Problem". Jetzt hat der Kirchenvorstand mitgeteilt, dass der Betreuungsvertrag einseitig von der Kirche gekündigt würde, da die Satzung der Stadt die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht zulasse und bei Kindern, die erst in einigen Monaten 3 Jahre alt würden, Ausnahmen möglich wären. (Der Vertrag sieht im übrigen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor bei Beitragserhöhungen, und die Anpassung der Betreuungskosten an die Regelungen der Stadt würde eine solche Beitragserhöhung darstellen.) Diese Aussage ist allerdings falsch, bzw. deckt sich definitiv nicht mit den Aussagen der Stadt, von der die rechtliche Möglichkeit, Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen, ausdrücklich bestätigt wurde. Wie kann man gegen eine solche Kündigung durch den Träger des Kindergartens vorgehen? Ist es wirklich rechtens, den Betreuungsvertrag (vertragsgemäß mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum nächsten Monatsanfang) zu kündigen, wenn der Träger erst nachträglich feststellt, dass er bei der Beitragsberechnung einen Fehler gemacht hat, er den Beitrag erhöhen müsste, um nicht auf den tatsächlichen Kosten sitzen zu bleiben, und dann einseitig den Betreuungsvertrag zu kündigen? Gibt es irgendeine Möglichkeit, gegen eine solche Kündigung vorzugehen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, L. Förster
Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 21:12