Liebe Frau Bader, ich habe jetzt Elternzeit und würde ab Februar Teilzeit arbeiten. Jetzt habe ich ein neues Jonbangebot erhalten. Der neue AG würde meine Elternzeit übernehmen, ich kann bei ihm Teilzeit arbeiten und später in Vollbeschäftigung. Wie sieht es mit meinen Künmdigungsfristen bei meinem alten AG aus? Viele Grüße Jeanny
Mitglied inaktiv - 17.10.2001, 20:58