Guten Tag,
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, bis zum 16 LM.
nun habe ich unerwartet ein Jobangebot erhalten.
Dieses soll u.U. bereits zum 13 LM beginnen.
Soweit ich weiß, habe ich während der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, richtig? (im Normalfall habe ich die übliche Kündigungsfrist von 4 Wochen).
Wenn mein neues Arbeitsverhältnis nun bereits zum 13 LM (Lebensmonat) beginnen soll, muss ich dann tatsächlich im 10 LM bereits kündigen?
Oder besteht auch während der Elternzeit die normale Kündigungsfrist von 4 Wochen?
Viele Grüße
Rosa
von
Rosa80
am 14.08.2013, 10:43
Antwort auf:
Kündigungsfrist Elternzeit
Hallo,
IN der EZ gilt die gesetzl./ vertragl. Kündigungsfrist.
Warum wollen Sie kündigen? Holen Sie sich bei Ihrem AG die zUstimmung und arbeiten Sie in der EZ bei einem anderen AG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2013
Antwort auf:
Kündigungsfrist Elternzeit
Nein, INNERHALB der EZ gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Sollte keine Kündigungsfrist explizit vereinbart worden sein, so greift die tarifliche, solltest Du keinem Tarifvertrag unterliegen greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Zusätzlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht ZUM ENDE der EZ. Dabei beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.08.2013, 11:35