Frage: Kündigung

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite als Teilzeit Kraft im Büro Vertrieb/Verkauf von Lebensmitteln. Ich habe eine sehr falsche direkte Kollegin , die vorne rum super nett tut und einem seit ich dort arbeite hinten rum dauernd einen nieder macht , insbesondere beim Chef , der mittlerweile mit mir nicht mehr normal redet und wenn teils ignorant nicht bemüht ist . Es bringt nichts das ich das Gespräch mit ihm suche , die Kollegin die Ärger macht , ist seit 30 Jahren in dem Unternehmen und wirklich eine ganz schlimme Chef schleimerin. Die Situation ist für mich nicht mehr schön, da ich gedrückt werde , teils gemobbt und alles anders hingestellt wird . Sie macht das mit voller Absicht, droht das sie schwarz sieht für mich auf der Arbeit da sie mit dem Chef gesprochen hat und vieles mehr . Für mich gibt es keine Grundlagen ich bin sehr bemüht immer gewesen . Ich rede nun mit meiner Ärztin , das kann ich nicht ewig mehr aushalten . Wie schnell kann mein Chef mich kündigen , wenn ich mehr als 6 Wochen krank bin bekommt er es dann einfach durch ? Was wäre denn wenn ich nun schwanger in der Zeit werde ? Dann habe ich ja nach Kündigung noch 2 Wochen Zeit meine Ss bekannt zu geben oder ? Und was mich wirklich sehr interessiert da wir ja einen Kinderwunsch haben , wenn ich nun gekündigt werde von meinem AG , und dann 1-3 Monate später schwanger werde , bekomme ich dann überhaupt mein Elterngeld ? Es wird ja immer 12 Monate mitgerechnet der letzten gehaltsnachweise? Wird dann ein Teil einfach nur abgezogen ? Und wie sieht es mit meinem Rest Urlaub aus nach einer Kündigung ? Viele Fragen ich weiß, ich möchte nur etwas vorbereitet sein . Vielen lieben Dank für ihre Zeit und Bemühungen Alles liebe für sie Tami

von Tami05 am 22.04.2020, 07:44



Antwort auf: Kündigung

Hallo, 1. Ob Ihr Ag einfach so kündigen kann, hängt von der Zahl der AN ab (bis 10 ja, Teilzeit zähen zum Teil). 2. Sie müssen die Schwangerschaft spätestens 14 Tage nach Kenntnis mitteilen, wenn Sie gekündigt werden. 3. EG bekommen Sie, bestimmt sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2020



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