Liebe Frau Bader,
Meine Tochter wird am 24.03.2019 ein Jahr alt und damit ist meine Elternzeit dann beendet. Gerne möchte ich eine neue Arbeitsstelle antreten und habe nun eine Frage bezüglich meiner Kündigung im derzeitigen Job. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor Ende eines Kalendervierteljahres. Bis wann muss ich nun die Kündigung eingereicht haben, bis 24.02.2019 oder doch eher?
Vielen Dank im Voraus
von
kimberly45
am 12.12.2018, 21:18
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
es gilt hier eine Kündigungsfrist von Tag genau drei Monaten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Kündigung
Zum Ende der Elternzeit kannst du nicht mehr kündigen, da die Frist 3 Monate beträgt. Du kannst nun frühestens zum 31.3.19 kündigen, die Kündigung muss dem Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vorher vorliegen. D.h. vom 24.3. - 31.3. musst du dann noch arbeiten.
von
chrissicat
am 12.12.2018, 21:53
Antwort auf:
Kündigung
Von heute plus drei Monate wäre erst der 12.3., also kann sie noch 11 Tage etwa fristgerecht zum Ende der Elternzeit kündigen :-)
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2018, 22:18
Antwort auf:
Kündigung
Aber im Vertrag steht doch nur eine Frist von vier Wochen?
von
kimberly45
am 13.12.2018, 09:22
Antwort auf:
Kündigung
Wenn du genau zum Ende einer Elternzeit kündigen willst, gilt eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Die Frist aus deinem Vertrag gilt dann nicht.
So steht es im Elternzeitgesetz.
von
Dojii
am 13.12.2018, 09:25
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Kündigung
Achso, vielen Dank euch!
von
kimberly45
am 13.12.2018, 09:27
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Kündigung
Stimmt, du hast Recht! Da hatte ich einen Denkfehler. Noch ganz schnell vor Weihnachten kündigen, dann passt das.
von
chrissicat
am 14.12.2018, 06:56
Antwort auf:
Kündigung
Ihr seid super, danke für eure schnelle Hilfe
von
kimberly45
am 14.12.2018, 09:06