Hallo,
frage zur Kündigung.
Ich arbeite über eine Zeitarbeitsfirma befristet für ein Jahr. Der Betrieb in dem ich beschäftigt war musste auf Grund der momentanen schlechten Lage alle Zeitarbeiter abbestellen. Nun Termin in der Zeitarbeitsfirma am Freitag (14.11.08), wo mir mitgeteilt wurde das, sie mich entlassen müssen. Bin in Probezeit und habe nur 2 Wochen Kündigungsfrist. Kündigung zum 28.11.08. Habe ihr sofort mitgeteilt das ich Schwanger bin, (allerdings nur mündlich hab noch kein Mutterpass als Vorlage da mein Arzt noch eine Woche Urlaub hat und erst am 24.11.08 wieder da ist). Reaktion auf die Schwangerschaft, oh schön aber schlecht für uns da wir keine arbeit für sie haben und ich sollte mir überlegen ob ich die Kündigung akzeptiere. Am Montag (17.11.08) soll ich ihr meine Entscheidung mitteilen dann müsste man mal sehen und was anderes suchen das wäre aber nicht in meiner näheren Umgebung.
Werde die Kündigung nicht akzeptieren. Hab das Mutterschutzgesetz gelesen das es unzulässig ist Schwangere zu Kündigen auch noch zwei Wochen nach erhalt der Kündigungkann man es mitteilen. Kündigung kann zugestimmt werden von der Behörde in bestimmten Fällen.
Weiß aber dennoch nicht wie ich mich sorecht verhalten soll? Was da auf mich zu kommt? Ich kenn mich mit solchen Sachen nicht so recht aus. Die Firma muss mich ja trotzdem weiter bezahlen auch wenn sie keinen Einsatz für mich haben. Die hoffen jetzt natürlich das ich der Kündigung zustimme (was ich nicht tu) weil es für die Kompliziert wird einen Einsatz zufinden. Ich weiß das mein Arbeitverhältnis nach dem Jahr ausläuft. Aber nach dem Jahr hab ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. Was ich nicht verschenke.
Können sie mir einen Rat geben?
Mit freundlichen Grüßen
maggy-lu
Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 11:39
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Kündigung
Hallo,
bitte lesen Sie die hinwiese und fragen Sie allgemeiner.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2008
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Kündigung
hallo,
die zeitarbeitsfirma kann dich doch kündigen du bist doch in der probezeit. sie werden dich sicherlich nicht wg der ss kündigen. innerhalb von der probezeit brauchen sie keinen grund anzugeben.
nicole
Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 16:38
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Kündigung
sunny
Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 18:13
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Kündigung
Hallo nicole,
im Mutterschutzgesetz § 9 Kündigungsverbot schließt die Probezeit nicht aus auch wenn in der Probezeit kein Grund angegeben werden muss.
Konnte in Erfahrung bringen das, das Kündigungsverbot und für die Probezeit gilt. War mir da nämlich auch nicht so sichen. Ich hätte aber sonst meiner Chefin von der Schwangerschaft nix erzählt bin erst in der 6 SSW.
lg maggy-lu
Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 22:24
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Kündigung
Hallo sunny,
hast du da Erfahrung gemacht?
lg maggy-lu
Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 22:26
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Kündigung
Hi,
bin mir da auch nicht sicher,hab nur auch mal für eine gearbeitet und mein AV war an die "weitervermittlung" bzw mit einem bestimmten Job gekubbelt...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 17.11.2008, 09:55
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Kündigung
Hallo,
welche hinweise?
gibt es Sonderregelungen? Kündigungsverbot gilt ja auch in der Probezeit. Können die mich jetzt Kündigen? oder besser gesagt muss ich sie Akzeptieren?
lg maggy-lu
Mitglied inaktiv - 17.11.2008, 10:35
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Kündigung
Kann eine Zeitarbeitsfirma jemanden SS in der Probezeit kündigen...
So in etwa..
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 17.11.2008, 15:54
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Kündigung
Hallo,
hab mit meiner Chefin gesprochen und Ihr mitgeteilt das ich die Kündigung nicht annehme. Mir gehen meine Ansprüche verloren wenn ich es annehme. Musste mit einer Sperre vom AA rechnen. Chefin hat mich gefragt ob ich andere Einsätze annehmen wurde und ich hab ja gesagt und sie kümmert sich dann darum.
Hab mich vorher beim Regierungspräsidium Abteilung Arbeitsschutz erkundigt.
Kündigungsverbot laut Mutterschutzgesetz § 9 gilt auch in der Probezeit auch bei Zeitfirmen. Ich söllte nicht auf meine Ansprüche verzichten. Nimmt die Chefin die Kündigung zurück ist alles Ok. Wenn nicht kann ich bis 3Wochen nach erhalt der Kündigung Klage einreichen. Wenn die Firma Keine Aufträge haben, müssen die was Beantragen oder sich die Zustimmung der Behörde holen um die Kündigung wirksam zu machen.
Ich hab das nun schriftlich gemacht und lasse mir den erhalt bestätigen und auch das sie die Kündigung zurück genommen hat. Damit ich was schriftlich habe. kann ja hinterher alles abgestritten werden was wir bessprochen hab und ich kann es sonst nicht beweisen im Streitfall.
dann schaun wir mal wie es weiter läuft.
Lg maggy -lu
Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 11:39