Frage: Kündigung und neuer Job

Gten Tag, ich habe da mal eine Frage ich bin noch bis zum 3.11. in Erziehungszeit, nun weiß ich dass ich zum 3.11. auch die Jündigung bekommen werde. Darf ich mich wonders auf einen Job berwerben der am 01.10. anfängt? Vielen Dank Nadine

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 13:58



Antwort auf: Kündigung und neuer Job

Hallo, in der EZ sind Sie doch nahezu gar nicht kündbar - sprechen Sie mal mit dem Gewerbeaufsichtsmat bzw. einem RA. Ansonsten: natürlich dürfen Sie sich bewerben-warum denn nicht? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2007



Antwort auf: Kündigung und neuer Job

Hallo, naja noch habe ich die Kündigung nicht, aber mir wurde schon gesagt das ich nicht auf teilzeit anfangen kann wie ich wollte. Vollzeit schaffe ich nicht. Und wenn ich mich woanders auf teilzeit bewerbe würde das also kein Problem darstellen wenn ich da im Oktober anfange. DAnke

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 14:14



Antwort auf: Kündigung und neuer Job

also der AG ist schon recht nett, wenn er kündigt, weil er ja Deinen "alten" Vertrag erfüllt... Du kannst dem ja nicht "nachkommen" Frage mal Fr. Bader was da besser ist. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 16:56



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