Guten Tag...
So versuche es mal aufzuschreiben um was es geht... Seid Ende letzten Jahres versuchen wir unser Kind zurück zu stellen von der schule um ein Jahr... Haben intensiv mit den Kindergarten und auch mit der schule geredet... Die waren dagegen... Das zu unterstützen... Wir haben vom Logopädie, ergotherapie wo er 3 mal in der Woche hin muss... Berichte wo drin steht das es am wohl des Kindes ist ihn ein Jahr länger zu geben... Befürwortet die Rückstellungen... Dann haben wir auch das Kinderzentrum m-v... Die auch dafür sind... Für die Rückstellungen...... So wie auch der Amt Arzt... Es für besser sehen würde..
Daraufhin haben wir ein Antrag geschrieben für die Rückstellungen der im Februar abgelegt wurde...
Wir haben oft geredet das wir eine Rückstellungen möchten wusste der Kindergarten zu 100%..Nach dem wir dann angefangen haben weiter zu Forschen.. Aber wir ein Termin mit der schule Psychologin gemacht... Und da wurde festgestellt das unser Sohn im unterrin viertel lag und die schule nicht Schaft... Darauf hin wurde ein zweiter Antrag geschrieben auf Rückstellungen und der wurde genehmigt... Ein Glück.. Aber jetzt kommt der Hauptgrund... Der Kindergarten hat die Stelle von mein Sohn schon weiter vorgeben... Und erklärt uns das er ihn nicht mehr nehmen kann... Aber vertraglich muss er aber weil es im Vertrag drin steht von 2015 bis Einschulung.
Die versuche mit ihm zu reden blieben offungslos wurde auch beleidigt... Sagte wörtlich.... (Name des jungen) würde in keine schule bestehen... Aber vorher immer ja der Schaft das schon ... Heute den 9.8. Hat er uns die Kündigung gegeben vom Kindergarten...! Die Frage ist was jetzt... Können wir gerichtlich vorgehen? Da wir ja im recht sind... Da auch die Kündigung sehr kurz Kam da ja der offiziellen Einschulung am 18.8 gewesen wäre...? Oder haben wir keine Chance zu gewinnen... Hätten Sie da ein paar Tipps... Wie wir uns jetzt helfen und die rechte von unsern Sohn vertreten können..? Danke schön das sie sich kurz zeit nehmen
von
Budy201
am 09.08.2018, 14:14
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Kündigung rechtens
Hallo,
das kommt auf das BuLand an. Häufig endet der KiGa Vertrag mit der eigentlichen Schulpflicht. Wenden Sie sich an die Schulbehörde, ob es nicht eine spez. "Vorschulklasse" gibt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2018
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Kündigung rechtens
wenn ihr zurückstellen lasst müsst ihr sehen, wie das kind das letzte jahr betreut wird. der kindergarten kann, muss aber euren sohn nicht betreuuen. ich wüde versuche das kind in einem sprachheilkindergarten unterzubringen das letzte jahr. schulkindergarten. nehme sofort kontakt dahin auf. das GA geht ans schulamt und wenn der schulrat sagt, er kann dahin, dann gut. ansonsten tagesmutter.
von
mellomania
am 09.08.2018, 20:39
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Kündigung rechtens
Okay also darf der Kindergarten uns kündigen? Das lese ich daraus... Aber müssen die nicht auch eine mindestens Kündigung Frist geben... Den wenn wir Kündigen wollen steht im Vertrag fest 3 Monat im voraus... Und wie ist es beim kindergarten selbst... Den eine Kündigung zu bekommen wo drin steht 1.09.2018 zu bekommen... Haben jetzt mal gerade 20 Tage zeit was zu finden... Finde ich jetzt nicht rechtest...
Und dann noch eine Frage...Ist man gesetzlich verpflichtet das Kind in den Kindergarten zu schicken?
von
Budy201
am 10.08.2018, 14:10
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Kündigung rechtens
Die Kündigungsfrist, die für den Kindergarten gilt, müsste auch in dem Vertrag stehen, den ihr mit dem Kindergarten unterschrieben habt. Es kann aber auch sein, dass dort geregelt ist, dass der Vertrag automatisch in dem Sommer endet, in dem dein Sohn regulär in die Schule gekommen wäre.
Und nein, eine Kindergartenpflicht gibt es in Deutschland an sich nicht. Allerdings ist es hier in Berlin wohl so, dass im Falle der Zurückstellung von der Einschulung das Kind trotzdem schulpflichtig bleibt und dann eben statt der Schule (weiter) die Kita besuchen muss. Und die Kita natürlich dann auch verpflichtet ist, das Kind weiter zu betreuen.
In welchem Bundesland lebst du denn? Da im Schul- und Kitarecht so vieles vom unterschiedlichen Landesrecht abhängt, wird Frau Bader dir so auch nicht gezielt antworten können.
von
Rotkehlchen
am 10.08.2018, 14:21
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Kündigung rechtens
hier in bw gilt wenn das kind zurücktgestellt ist, ist das kind erst ein jahr später schupflichtig. daher ist es euch überlassen, wie ihr das kind betreut. und wenn der kindergarten keinen platz hat, weil er jüngere kinder betreut, kann er euch eben kündigen. ihr könntet es auch in der grundschulförderklasse versuchen wenn es bei euch sowas gibt. oder eben, wie oben geschrieben, in einem schulkindergarten sprache
von
mellomania
am 10.08.2018, 14:56
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Kündigung rechtens
Mecklenburg-Vorpommern...
Im Vertrag steht von 2015-einschulung...Da die Einschulung sich verschiebt... Hat er ja das Recht noch einen Jahr im Kindergarten zu sein... Somit müsste doch der Kindergarten auch eine Kündigungsfrist haben... Damit wir die Möglichkeit haben was neues zu suchen... Davon gesehen leben wir in ein Dorf und es sind keine Plätze mehr offen in der Umgebung...
von
Budy201
am 10.08.2018, 16:04