Hallo , folgendes möchte ich gerne wissen. z.B. ich habe eine neue Arbeit angenommen, erster Arbeitstag war am 01.08.02 nach ca. 7-8 Monaten werde ich Schwanger und mein Frauenarzt hat mit ein Arbeitsverbot erteilt,weil ich nicht mehr in der Pflege arbeiten darf. Das heißt, ich soll gleich nach der Feststtellung der SS nicht mehr arbeiten gehen. Meine Frage nun, darf mich der Arbeitgeber kündingen und mir mein volles Gehalt nicht mehr bis zum Mutterschutz weiter zahlen? Muss mich der Arbeitsgeber wieder nach dem EU einstellen? Vielen Dank Kessy
Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 16:50