Hallo ! Ich habe mal eine dringende Frage: Mein Sohn wurde im Mai 2007 geboren. Fünf Monate vor seiner Geburt erhielt ich von meinem Chef eine Kündigung in der Schwangerschaft aufgrund meines Beschäftigungsverbots meines FA. Die Kündigung war natürlich rechtswidrig und nach einer Verhandlung wurde festgelegt, dass ich nicht kündbar bin. Auf den Anwaltskosten, d.h. Rechtsberatungskosten bin ich trotzdem sitzen geblieben. Sind diese steuerlich absetzbar, und wenn, wo muss ich diese genau angeben, als Werbungskosten?? Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Melanie R.
Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 21:52