Kündigung im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung im Beschäftigungsverbot

Guten Tag, Mein noch AG hat mich gekündigt, obwohl ich bis zur Geburt im BV bin. Wie ist die Vorgehensweise. Lg

von Enaj am 25.01.2020, 12:39



Antwort auf: Kündigung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich fürchte, es wird nichts bringen, ihn darauf hinzuweisen (evtl. kann ein Betriebsrat helfen). Besser, sich schnellstens an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und innerhalb von 3 Wo Kündigungsschutzklage einzureichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2020



Antwort auf: Kündigung im Beschäftigungsverbot

Den AG drauf hinweisen, dass die Kündigung nichtig ist, weil du schwanger bist und laut MuSchG ein Kündigungsverbot besteht. Wenn er sie nicht innerhalb weniger Tage schriftlich(!) widerruft, die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz kontaktieren. Sonst innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage bei zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wenn es Gründe gibt, die eine Kündigung auch in der Schwangerschaft rechtfertigen (Schließung, schwerer Vertrauensbruch), dann muss er die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde beantragen.

Mitglied inaktiv - 25.01.2020, 13:46



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