Sehr geehrte Frau Bader,
ich wende mich an Sie weil ich heute erfahren habe das ich schwanger bin. Zu meiner Situation: angestellte Zahnärztin, seid heute Berufsverbot,Kündigung vom 13.10.16 zum 31.12.16
Nun meine Frage: Ich war zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger, weiß es aber erst seit heute Morgen (heute direkt dem Arbeitgeber mitgeteilt, dieser hat sofort Berufsverbot ausgesprochen) damit ist die Kündigung doch unwirksam oder?
Ich hatte Ihn drum gebeten, die Kündigung zurück zu nehmen, er glaubt mir das so aber nicht trotz Hinweiß auf §9 MuSchuG undmöchte ein Schreiben vom Anwalt...
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank
von
fody77
am 03.11.2016, 15:44
Antwort auf:
Kündigung erhalten aber bereits schwanger
Hallo,
§ 9 MuSchG ist da eindeutig.
Gerne kann ich Ihnen was entgeltlich formulieren (nicola.bader@kanzleibader.de) - Sie können sich aber auch an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, die machen das auch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2016
Antwort auf:
Kündigung erhalten aber bereits schwanger
Wenn du § 9 (1) MuSchG liest, steht es eindeutig drin, dass die Kündigung auch dann unwirksam ist, wenn die zwei-Wochen-Frist verstrichen ist, falls du daran nicht schuld bist. D.h. du hast es eben nicht eher gewußt. Wenn du es unverzüglich nachholst, den AG über die Schwangerschaft zu informieren.
Kontaktiere morgen gleich die Aufsichtsbehörde, denn die bearbeiten die Kündigung, d.h. sie entscheiden ob zulässig oder nicht.
Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 17:05