Meine Freundin ist im siebten Monat schwanger und hat schon einen 4 jährigen Sohn. Sie lebt mit ihrem Mann und dem Kind in einer 4 Zimmerwohnung zur Miete und jetzt wurde ihr wegen Eigenbedarf gekündigt. Ist das rechtens oder kann man sich dagegen verwehren? Die Vermieter wohnen mit im Haus und wollen die Wohnung für Ihre jetzt arbeitslose Tochter, damit sie ihre Eltern pflegen kann.
MFG Kristina Strecke
Mitglied inaktiv - 03.07.2004, 16:57
Antwort auf:
Kündigung der Mietwohnung
Hallo,
Steht in der Kü was zum Widerspruchsrecht?
BGB § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
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(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Schauen Sie mal bei:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/06/04/index4.html
Gruß,
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2004