Liebe Frau Bader, ich bin aktiv in einer Selbsthilfegruppe für ungewollt kinderlose Paare tätig und wir haben immer wieder die Nachfrage, ob man dem Arbeitgeber sagen sollte, dass man eine Kinderwunschbehandlung macht. Einige Paare sagen, es gebe einen Passus,der besagt, dass es in Kleinbetrieben ein Kündigungsgrund sei, wenn man eine KIWU Behandlung beginnt, da die zu erwartende Fehlzeit den wenigen übrigen Beschäftigten nicht zuzumuten sei. Wissen Sie, ob das zutrifft und wo kann man dazu Gesetzestexte finden? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe und wünsche weiterhin frohes Schaffen - toll, dass sich in unserer Zeit noch jemand ehrenamtlich für andere einsetzt, denn Sie haben ja sicher auch noch anderes zu tun. Also weiter so und vielen Dank Gaby Ziegler