Kündigung am Arbeitsplatz bei 400 Euro Basis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung am Arbeitsplatz bei 400 Euro Basis

Hallo!!!! Ich wurde zum 30.04.2009 Gekündigt von meinem 400 Euro Job als Zimmermädchen,weil ich mich für einen Tag Krank gemeldet hatte weil es mir übel war. Als Zimmermädchen darf ich schwere Bettlagen auf den Wagen tragen,oder muss den schwerer Wagen fahren mit der Bettwäsche,oder den Staubsauger tragen weil in manchen Ebenen kein Fahrstuhl vorhanden ist.Aber auch Matratzen muss von oben geholt werden von Lager oder bezogen werden. Also alles schwere Arbeit. Habe dann die Kündigung zu meiner Anwältin gegeben und die wollte von meinem Frauenarzt eine Bestädigung das ich diese Arbeiten nicht mehr machen darf,aber mein Frauenarzt meinte das er das nicht macht und er kenne auch keine anderen Frauenarzt der sowas macht.Mein Hausarzt meinte das ich Arbeiten gehen kann bis zum 8 Monat und er das auch nicht macht. Jetzt musste ich wieder eingestellt werden weil man ja in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf mussten sie mich wieder einstellen. Habe auch gleich gefargt was ich jetzt für Arbeiten machen muss und da meinte sie zu mir "" Na Abstauben und Saugen das können sie ja woll"" Aber ich glaube das nicht den beim abstauben muss man auch auf den stuhl klettern und den Schrank abstauben und der Sauger hoch heben und der hat mehr als 5 kg. Habe jetzt wieder im 4 Monat 2-3 kg abgenohmen weil mich das so fertig macht und weil ich keinen Spaß mehr habe dahin zu gehen. Und weil ich Angst habe mein Baby zu verlieren. Gibt es noch eine andere Möglichkeit,was können sie mir raten???? LG THEA

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 12:56



Antwort auf: Kündigung am Arbeitsplatz bei 400 Euro Basis

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2009



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

2.Kind - Arbeitsplatz/Kündigung

Hallo Frau Bader, meine Frau ist im 3. Monat schwanger und erwartet das 2. Kind. Der Erziehungsurlaub meiner Frau läuft noch bis zum 29.08.01 . 1. kann meiner Frau gekündigt werden? 2. Muss sie weiter bis zum Mutterschutz beschäftigt werden? 3.Kann meiner Frau gekündigt werden, wenn sie nicht mehr voll arbeiten will und vom 29.08.01 bis zum M...


Kündigung des Arbeitsplatz

Meine Elternzeit endet am 08.08.09 (2 Kinder 4.9.05, 8.8.06). Mein Arbeitsplatz liegt 65 km entfernt, bin kurz vor den Kindern umgezogen, von Voll- auf Teilzeit gewechselt. Mein Mann hat einen eigenen Betrieb und dort werde ich mitarbeiten in Zukunft. Habe schon mit meinem Noch-Chef gesprochen, der ist mit meiner Kündigung einverstanden, hat mit mi...


Arbeitsplatz und Kündigung

Ich bin gerade in Elternzeit. Ich habe 2 Kinder ( 27 und 8 Monate). Ich würde eigentlich ab März wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt bin ich aber erneut Schwanger. Stichtag ist ende Juli. Nun wenn ich ab März nicht arbeiten könnte sondern von meinen Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekomme. Bekomme ich dann trotzdem Lohn und könnte mi...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...


Kündigung durch Arbeitgeber

Liebe Frau Bader, ist eine Unterschrift auf einer Kündigung unter den Worten "Kündigung erhalten" gleichzusetzen mit einer Annahme der Kündigung (im Sinn von Akzeptanz)? Oder bestätige ich damit lediglich, dass mir die Kündigung übergeben wurde und ich kann nun trotzdem dagegen vorgehen? Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, auf der Kün...


Kündigung nach Elternzeit_Abwesenheit

Hallo, Ich befinde mich noch in Elternzeit und müsste in einer Woche wieder arbeiten, da die Elternzeit bis dahin endet. Ich habe in der Zeit einen neuen Job gefunden, der im Juli startet.  Mir stehen noch 40 Urlaubstage zu. Muss ich nach der Elternzeit beim Arbeitgeber erscheinen, oder kann ich gleich die Kündigung rausschicken und somit g...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...