Hallo Frau Bader, ich hab noch einmal eine Frage zum Thema Betriebsübernahme nach §613a. Mein AG teilte mir mit, das er 75% seiner AN übernehmen musste. Wie sie vielleicht noch wissen, streiten wir uns um die Kündigungsfrist bzw. um die Unterzeichnung eines neuen Vertrages. Er meinte jetzt, er hätte mich wohl nicht übernehmen müssen. Nun meine Frage. Er hätte sich zwischen mir und einer anderen Dame entscheiden müssen. Muss bei dieser Entscheidung die Sozialauswahl getroffen werden oder kann er nach Lust und Laune entscheiden. Ich war zu dem Zeitpunkt auch in Mutterschutz. Vielen Dank für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 09:41