Hallo! nun muss ich mir hier nochmal einen Rat einholen: Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit von Kind 1.Diese endet Ende Mai. Da mir mein AG nach der EZ nur wieder meine Vollzeitstelle von vor der SS anbieten kann und dies aus logistischen Gruenden nicht geht nun zu meiner Frage.Wir planen noch ein Geschwisterkind. Im Falle einer fristgerechten Kuendigung beim bisherigen AG und Neustart beim neuen AG stellt sich uns die Frage,was im Fall einer erneuten SS passieren kann. Dann habe ich beim alten AG gekuendigt..im worst case beim neuen AG noch gar nicht begonnen.Ich wuerde vom Gesetzgeber mit Bekanntgabe der SS ein sofortiges BV erhalten. Danke im Voraus
von aprilmama2013 am 10.04.2014, 06:04