Frage: Kündigen,Arbeitsamt

Sehr geehrte Fr.Bader, es ist etwas verzwickt.Aber ich versuche mal zu ordnen. Seit 1989 arbeite ich bei Rewe in der Fleischabteilung.Seit Dez.2001 bin ich im Mutterschutz.Habe 2 Kinder.Am 9.11.müßte ich wieder arbeiten gehen. Eine bekannte von mir hat das so gemacht das sie sich arbeitslos gemeldet hat und 67% von ihrem letzten Lohn bekommen hat.Aber nur weil sie gesagt hat das sie Vollzeit arbeiten möchte.Sie arbeitete in einem kleinen Betrieb. Nun möchte ich das auch.Aber arbeiten geht nicht da mein Mann Bäcker ist (Freitags und Samstag morgen kann ich gar nich arbeiten)und der große hat eine Wahrnehmungsstörung aggressiver Art.Sehr schierig im moment.Tagesmutter wäre OK wenn Leon sich normal verhalten würde.Er beisst,haut,spuckt...eben aggresiv. Was kann ich da machen?Stehen mir da evtl.besondere Rechte zu? Habe mich schon mit meinem AG beraten.Aber er lässt sich nicht auf meinen Wunsch ein (freitag und Samstag).Da ist ja auch am meisten zu tun. Mein Mann sagt ich soll kündigen und mich dann arbeitslos melden.Aber das geht doch nicht? Hoffe Sie können mir helfen. Danke schonmal! Lg I.

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 13:02



Antwort auf: Kündigen,Arbeitsamt

Hallo, Arbeitslosengeld bekommt nur, wer dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2006



Antwort auf: Kündigen,Arbeitsamt

Man kann kein Arbeitslosengeld beziehen, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Letzteres müssen Mütter dem Arbeitsamt nachweisen. Wenn Du TZ arbeiten willst Fr/Sa, so stehst Du dem Arbeitsmarkt auch nur zwei Tage/Woche zur Verfügung also 40 Prozent und damit erhältst Du auch nur daraus das ALG1. Und das ist richtig so. Ansonsten müsstet Ihr Euch nach Sozialhilfe/HartzIV erkundigen. Je nach Einkommen Eures Mannes könntet Ihr dort etwas geltend machen. Kündigen und ALG 1 kassieren geht nicht.

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 15:37



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